In Deutschland gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Lieferkettenrichtlinie auf europäischer Ebene vorgelegt. Der Rat hat sich am 1. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Position geeinigt, das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt am 1. Juni 2023 angenommen, sodass nunmehr die Verhandlungen im Trilog aufgenommen wurden.
Justizminister Roman Poseck hat heute in Wiesbaden seine Initiative „Europäische Lieferkettenrichtlinie – Menschenrechte schützen, Wettbewerbschancen stärken“ für die kommende Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin vorgestellt:
„Bei den Planungen für eine europäische Lieferkettenrichtlinie müssen die Interessen der Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Die bisher vorliegenden Vorschläge sind leider nicht praxistauglich und wirtschaftsfremd. Es muss verhindert werden, dass sich europäische Unternehmen von wichtigen internationalen Märkten zurückziehen müssen, weil sie mit nicht erfüllbaren Anforderungen und hohen Risiken belastet werden. Wir dürfen unsere Unternehmen nicht durch immer neue rechtliche Anforderungen im Wettbewerb benachteiligen und damit verdrängen. Gerade angesichts der aktuell ohnehin schon schwierigen Lage für viele Unternehmen wäre das ein fatales Signal. Die Bundesregierung muss hier handeln und sich mit Hochdruck für die Interessen unserer Wirtschaft an einer rechtssicheren und ausgewogenen Ausgestaltung der Richtlinie einsetzen.
Aufwand für Unternehmen begrenzen
So sollten gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen die Anforderungen hinsichtlich des finanziellen und administrativen Aufwands im Rahmen bleiben. Dies gilt insbesondere für die Festsetzung der Schwellenwerte, ab denen die Richtlinie Anwendung finden soll. Natürlich ist der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen. Das ist aber zuvorderst eine Aufgabe des Staates, die dieser nicht einfach an die Unternehmen outsourcen darf. Die Bundesregierung hat den Abbau von Bürokratie zu einem Kernziel der nächsten Jahre erklärt. Diese Zielrichtung begrüße ich, aber jetzt müssen der Ankündigung auch Taten folgen. Die Bundesregierung ist nun am Zug und muss sich bei den Verhandlungen über die europäische Lieferkettenrichtlinie für die tausenden Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland einsetzen.“
Der hessische Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz betont die Notwendigkeit, den Aufwand für Unternehmen im Rahmen des europäischen Lieferkettenrechts zu begrenzen. Weiterhin wird hervorgehoben, dass die geltenden Grundsätze der nationalen Rechtsordnungen zur zivilrechtlichen Haftung und für die Zuordnung von Verantwortlichkeiten Beachtung finden müssen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich für diese Gesichtspunkte im Trilog-Verfahren einzusetzen. „Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Justizministerkonferenz ein starkes gemeinsames Signal für die Vermeidung weiterer Bürokratie und Belastungen sowie für ein praxistaugliches und wirtschaftsfreundliches Recht setzen werden,“ betonte der Minister abschließend.