Seit dem Jahr 2000 wird jährlich am 10. Juni der Kindersicherheitstag durch die die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ ausgerichtet. Ziel der Veranstaltung ist es, das Bewusstsein für Unfallgefahren für Kinder zu wecken. Neben Unfallgefahren in der analogen Welt drohen gerade auch bei der Nutzung sozialer Medien zahlreiche ernstzunehmende Risiken für Kinder und Jugendliche. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann nutzte den Kindersicherheitstag, um einen Appell an Eltern und Kinder zu richten.
„Melden Sie Hate Speech über die App MeldeHelden!“
„Kinder sind die vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die es gilt zu schützen. Vor allem im Umgang mit digitalen Medien gibt es für Kinder und Jugendliche viele potenzielle Gefahrenquellen. Ich möchte insbesondere auf Cybergrooming, Cyberstalking und Hate Speech im Internet hinweisen“, so Eva Kühne-Hörmann einleitend.
Sie führte aus: „Zuerst möchte ich auf ein Herzensprojekt von mir eingehen: Die Bekämpfung von Hate Speech im Internet. Hate Speech ist ein ernstes Problem in der heutigen Gesellschaft. Die Verrohung der Sprache, gerade im Internet, wird immer augenscheinlicher. Für die Opfer ist Hate Speech mit erheblichen Problemen verbunden. Viele Teile des sozialen Lebens finden im Internet statt. Die Opfer von Hate Speech werden aber in vielen Fällen aus den sozialen Medien vertrieben und leiden unter sozialer Isolation und Angst. Opfer von Hate Speech in ganz Deutschland finden über die hessische Justiz kompetente Hilfe. Der Zusammenschluss des Justizministeriums mit Akteuren der Zivilgesellschaft aber auch der Medien mit dem Namen #KeineMachtdemHass bietet vielfältige Ansprechpartner beim Umgang mit Hass und Hetze im Netz. Ganz besonders möchte ich auf die App MeldeHelden hinweisen, über die jede oder jeder einfach und schnell Hasskommentare melden kann. Je nach Fall schließt sich eine professionelle Opferberatung oder Strafverfolgung durch spezialisierte hessische Internetstaatsanwälte an. Ich ermutige alle Kinder und Jugendlichen, aber auch die Eltern, Hasskommentare über diese App zu melden, um gemeinsam ein Zeichen gegen diese Unsitte zu setzen und den Opfern zu helfen.“
Im Fokus: Cybergrooming und Cyberstalking
„Mit dem Begriff Cybergrooming wird das gezielte Einwirken auf Kinder und Jugendliche mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Oft handelt es sich um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet. Meist findet jedoch die Kontaktaufnahme mit der konkreten Absicht statt, sexuellen Missbrauch online oder offline bei realen Treffen anzubahnen. Erst kürzlich hat eine TV-Reportage das erschütternde Ausmaß dieser Taten aufgedeckt. Zur effektiveren Bekämpfung des Cybergroomings hat Hessen erst kürzlich eine Strafverschärfung auf Bundesebene initiiert. Nach der Änderung macht sich auch derjenige strafbar, der ein vermeintliches Kind kontaktiert, obwohl sich dahinter verdeckt ein Erwachsener, beispielsweise ein Ermittler, verbirgt“, erklärte die Justizministerin.
Eva Kühne-Hörmann weiter: „Auch Cyberstalking ist ein ernstzunehmendes Problem. Durch die weitgehende Verschiebung unseres Lebens in den digitalen Raum haben sich zahlreiche neue Möglichkeiten ergeben, Opfer von Stalkern zu werden. Über spezielle Software können Täter unbefugt auf Social Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und diese ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Es ist klar, dass hierdurch erheblicher Druck auf die wohl häufig jungen Opfer aufgebaut wird. Ich begrüße, dass der Bund nun ein Gesetz eingeführt hat, nach dem auch das Cyberstalking strafbar ist.“